CE Zeichen mit nachgewiesener EG - Konformität:
Das CE Konformitätsverfahren bezeichnet alle Maßnahmen die dazu dienen, Produkte normgerecht und marktkonform auf den Markt der EU einzuführen, bzw. herzustellen und somit in Verkehr zu bringen. Der Inverkehrbringer haftet allumfassend und vollständig.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der relevanten Verordnungen, dem eventuell notwendigen Zertifizierungsverfahren, sowie den ggf. notwendigen Prüfinstituten.
Neben der Konformitätskennzeichnung muss eine Konformitätserklärung erstellt werden, und es muss zwingend ein Konformitätsnachweis hinterlegt sein, z.B. in Form einer Dokumentationsmappe. Dabei unterstützen wir sie bei der technischen Umsetzung oder übernehmen komplette Projekte in Auftrag.
Es gibt weit über 200 EU Verordnungen, deren technische Umsetzung jeweils unterschiedlich gehandhabt werden muss, z.B:
Maschinenrichtlinie -- EMV Verordnung -- Niederspannungsrichtline -- Bauprodukte VO -- Medizingeräte-richtlinie -- ATEX + Exschutz -- Druckgeräterichtlinie -- Ökodesignrichtlinie -- Spielzeugrichtlinie -- RoHS -- etc.
Dazu kommen noch die nationalen Richtlinien und verbindlichen Normen, z.B. in der Baubranche, oder in der Wasser bzw. Abwasserbranche.